Angebotsanlage zu Angebots-Nr. …. – Seite 1
Bauvorhaben: ……………………………………………- Fassadenreinigung
Nutzwasser ist kostenfrei durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Zum Auftragen von chemischen Wirkstoffen oder Imprägnierungen ist ein kostenfreier
Stromanschluss zur Verfügung zu stellen (230 V, normale Steckdose).
In der Angebotsposition Baustellenrichtung/ Vorhaltung von Geräten/ Baustellenräumung sind alle anfallenden Nebenkosten für/ zur Gerätegestellung und Fahrzeugkosten enthalten.
Alle weiteren noch anfallenden Nebenkosten sind in unserem Angebotspreis enthalten.
Die Anwohner müssen rechtzeitig, vor Beginn der Arbeiten, durch den Auftraggeber (Hausverwaltung in Vertretung) informiert werden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass alle Flächen auf Balkonen und Terrassen frei zu räumen sind.
Die Zuständigkeit für zwingend notwendige Absperrungen, für Bereiche von öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege, Stellflächen für Fahrzeuge), muss bei Auftragserteilung eindeutig festgelegt werden. Die anfallenden Genehmigungsgebühren werden nachweispflichtig durch den Auftraggeber getragen.
Für Wasserschäden die auf Undichtigkeit von Fenster, Türen oder Mauerwerk zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei vorhandenen Rollläden, diese heruntergelassen oder geschlossen werden, um zusätzliche Kosten für Reinigung von Fenster und Glasflächen zu vermeiden. Fenster oder andere Glasflächen, die durch unserer Reinigungsarbeiten verschmutzt werden, müssen (dringende Empfehlung) in Anschluss der Arbeiten durch den Auf-traggeber gereinigt werden. Die Fensterreinigung ist kein Bestandteil unserer angebotenen Leistung, aber auf Wunsch können wir Ihnen ein separates Angebot übergeben.
Im beiderseitigen Interesse sollte die Herstellung einer Musterfläche erfolgen, zur besseren Einschätzung des zu behandelnden Untergrundes, zur besseren Risikobewertung und zur allgemeinen Besichtigung.
Ein Sicherheits-/ Gewährleistungseinbehalt oder der Abzug von Skonto ist nicht vereinbart und wird auch nachträglich nicht gewährt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer, eine Abstellfläche (im Außenbereich) für Gerätschaften kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Zugang für Grünflächen muss ermöglicht bzw. gewährleistet werden. Bei auftretenden Beschädigungen von Grünflächen und Grünanlagen kann der Auftragnehmer nicht kostenpflichtig belangt werden.
Wir behalten uns das Recht vor, bei auftretender höherer Gewalt oder starken Witterungseinflüssen, die Arbeiten zu unterbrechen bzw. bei auch festgeschriebenen Termin nicht aufzunehmen. Dies berechtigt sie nicht dazu, uns terminlich in Verzug zu zusetzen.
Erstellung Aufmaß der abzurechnenden Flächen – Objekt
Für die Erstellung des Flächenaufmaßes, ist die Gesamtfläche des Objektes, Grundlage für unsere Abrechnung der von uns erbrachten Leistung. Die vorhandenen Öffnungen und Unterbrechungen werden übermessen.
Zusätzliche Leistungen/ Eventualleistungen
Zusätzliche Leistungen, unter anderem Ausbesserungsarbeiten von Beschädigungen an der Fassade, werden gesondert nach Stundenaufwand und Materialeinsatz gesondert verrechnet. Diese Leistungen werden unsererseits nicht in Eigenregie durchgeführt und müssen gesondert beauftragt werden.
Verrechnungssatz für anfallenden Arbeits- und Montageaufwand – 46,75 €/ Std.
Bei Auftragserweiterungen, Massenmehrungen der zu reinigen Flächen, behalten wir uns das Recht vor, eine Zulage für Baustelleneinrichtung/ Vorhaltung von Geräteeinsatz/ Baustellenräumung zu verrechnen. Zeitnah und vor Ausführung der Leistungen, werden wir die Höhe der Zulage dem Auftraggeber mitteilen.
Für den zusätzlichen Einsatz von Hebegeräten/ Arbeitsbühnen wird eine Pauschale in Höhe von 350,00 €/ Tag verrechnet, sofern dies bei der Angebotserstellung nicht bekannt..
Nürnberg, den …………